der Beamter

[bəˈʔamtɐ]
  1. чиновник
    • im statusrechtlichen Sinne, durch das Arbeitsverhältnis begründet: öffentlich Bediensteter mit hoheitlichen Aufgaben und oft besonderen Pflichten (in Deutschland zum Beispiel kein Recht auf Arbeitskampf) sowie besonderen Privilegien (zum Beispiel Unkündbarkeit und/oder Pensionsansprüche)