[bəˈʔamtɐ]
- чиновник
- im statusrechtlichen Sinne, durch das Arbeitsverhältnis begründet: öffentlich Bediensteter mit hoheitlichen Aufgaben und oft besonderen Pflichten (in Deutschland zum Beispiel kein Recht auf Arbeitskampf) sowie besonderen Privilegien (zum Beispiel Unkündbarkeit und/oder Pensionsansprüche)