das Recht

[ʁɛçt]
  1. право
    • Recht im objektiven Sinn: staatlich festgelegte und anerkannte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, deren Einhaltung durch staatlich organisierten Zwang garantiert wird
    • ohne Plural: Anspruch, der nach dem Rechtsempfinden der Menschen und der Rechtsordnung gerecht und richtig ist
  2. право, законное притязание, законное требование, полномочие, претензия
    • Recht im subjektiven Sinn: Befugnis einer Person, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu verlangen, die sich aus dem Recht im objektiven Sinn ableiten lässt