[ʁɛçt]
- право
- Recht im objektiven Sinn: staatlich festgelegte und anerkannte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, deren Einhaltung durch staatlich organisierten Zwang garantiert wird
- ohne Plural: Anspruch, der nach dem Rechtsempfinden der Menschen und der Rechtsordnung gerecht und richtig ist
- право, законное притязание, законное требование, полномочие, претензия
- Recht im subjektiven Sinn: Befugnis einer Person, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu verlangen, die sich aus dem Recht im objektiven Sinn ableiten lässt